Fernwärme Rückforderung Frist: 2023 verjährt am 31. Dezember
Der EuGH kippt die Dreijahreslösung des BGH. Für die Fernwärme Rückforderung Frist zählt der Kalender: Zahlungen aus 2023 verjähren zum 31.12.2026. Am 12. Oktober urteilt das OLG Hamm. Weiterlesen →