Zwei Wochen nach dem Urteil des OLG Hamm gegen E.ON verschiebt sich die Debatte: Nicht mehr nur der Versorger steht im Fokus, sondern der Gasanteil in den Preisformeln anderer Anbieter. In Frankfurt ist die Mainova-Formel mit 61,6 Prozent Gaskosten politisch unter Druck geraten. Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen sollten jetzt ihre Fernwärme Preisformel prüfen – auch, weil zum 31. Dezember 2026 eine Verjährungsfrist abläuft.
Was das OLG-Hamm-Urteil ausgelöst hat
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 12. Oktober 2026 im Sammelklageverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die E.ON Energy Solutions GmbH entschieden (Az. 2 VKl 1/23). Für die Versorgungsgebiete Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes erklärte das Gericht die Preisänderungsklauseln für unwirksam. Die Klage umfasste insgesamt 23 Versorgungsgebiete in Nordrhein-Westfalen (10), Hamburg (7), Schleswig-Holstein (4) und Hessen (2). Für die übrigen Gebiete blieb der vzbv ohne Erfolg und hat Revision zum Bundesgerichtshof angekündigt. Rechtskräftig ist das Urteil damit nicht.
Entscheidend ist für die Praxis aber weniger der Tenor als die Begründung. Das Gericht hat bemängelt, dass die Formeln die tatsächliche Kostenentwicklung nicht abbilden und das Kosten- und das Marktelement falsch gewichtet sind. Genau das verlangt § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV: Preisänderungsklauseln müssen sowohl die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Wärme als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Diese Maßstäbe gelten für jeden Versorger – nicht nur für E.ON. Wir haben die Entscheidung direkt nach der Verkündung eingeordnet: OLG Hamm kippt E.ON-Klauseln – Fernwärme-Preisklausel prüfen.
Frankfurt als erster Testfall: 61,6 Prozent Gas in der Formel
Dass die Begründung über E.ON hinauswirkt, zeigte sich in der vergangenen Woche in Frankfurt am Main. Nach einem Bericht vom 21. Oktober 2026 fließen in den Ausgangswert des verbrauchsabhängigen Arbeitspreises der Mainova seit dem 1. Oktober 2026 folgende Elemente ein: 61,6 Prozent Gaskosten, 20 Prozent Wärmepreisindex, 10,4 Prozent Netzentgelte und 8 Prozent ein sogenanntes Vorbezugselement. Zum selben Stichtag stiegen die Preise im Tarif Wärme Classic um durchschnittlich 4,9 Prozent; für ein Beispielhaus mit 18.000 kWh Jahresverbrauch nennt Mainova rund 137 Euro brutto Mehrkosten pro Jahr.
Die Verbraucherzentrale Hessen sieht Ähnlichkeiten zum E.ON-Fall, hält die Formel allein wegen des hohen Gasanteils aber nicht für unzulässig. Mainova wertet die schriftliche Urteilsbegründung aus. Einen Tag später, am 22. Oktober 2026, forderte die Linksfraktion im Frankfurter Römer eine unabhängige rechtliche und wirtschaftliche Prüfung der Mainova-Preisformel, einen an den Betriebskosten einer Wärmepumpe orientierten Preisdeckel und eine bundesweite Preisaufsicht.
Die Stadt muss als Mehrheitseignerin handeln und für Transparenz sorgen.
Linksfraktion im Römer, 22.10.2026
Wichtig zur Einordnung: Das sind politische Forderungen und die Einschätzung einer Verbraucherorganisation, kein Gerichtsurteil gegen Mainova. Für Eigentümer und Verwalter ist der Vorgang trotzdem aufschlussreich, weil er zeigt, worauf künftig geschaut wird – auf die Gewichtung der einzelnen Formelbestandteile.
Fernwärme Preisformel prüfen: Das sind die Ansatzpunkte
Die Preisänderungsklausel steht in Ihrem Wärmeliefervertrag oder im zugehörigen Preisblatt. Diese Punkte lohnen einen genauen Blick:
- Wie hoch ist der Gasanteil im Arbeitspreis – und passt er zum tatsächlichen Brennstoffmix des Netzes, aus dem Sie beliefert werden?
- Gibt es überhaupt ein Marktelement, etwa einen Wärmepreisindex, oder besteht die Formel nur aus Kostenindizes?
- Werden Kosten- und Marktelement nachvollziehbar gewichtet, oder dominiert ein einzelner Index die gesamte Preisentwicklung?
- Wurde die Klausel in den vergangenen Jahren einseitig geändert, und wurde die Änderung öffentlich bekannt gegeben?
- Passt die vereinbarte Anschlussleistung noch zum Gebäude? Der Grundpreis hängt daran – unabhängig davon, wie die Arbeitspreisformel aussieht.
Für Hausverwaltungen kommt ein eigener Aspekt hinzu: Wer eine Abrechnung ungeprüft an die Eigentümergemeinschaft oder an Mieterinnen und Mieter weiterreicht, obwohl die zugrunde liegende Klausel angreifbar ist, kann sich Nachfragen und im Streitfall Haftungsfragen einhandeln. Eine dokumentierte Prüfung ist deshalb auch Eigenschutz.
Der eigentliche Stichtag: 31. Dezember 2026
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. September 2026 in der Rechtssache C-900/24 gilt die vom BGH entwickelte Dreijahreslösung nicht mehr. Rückforderungen wegen unwirksamer Preisanpassungen richten sich seither allein nach der regelmäßigen Verjährung: drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem gezahlt wurde. Für Zahlungen aus dem Jahr 2023 bedeutet das Ablauf am 31. Dezember 2026.
Wer also erst abwartet, bis der BGH über die E.ON-Revision entschieden hat, riskiert, dass die ältesten Ansprüche bis dahin verjährt sind. Das Klageregister im E.ON-Verfahren wurde bereits am 14. September 2026 geschlossen; ein nachträglicher Beitritt ist dort nicht mehr möglich. Wer nicht angemeldet ist, muss eigene Ansprüche selbst sichern – durch Widerspruch, durch eine Hemmungsvereinbarung mit dem Versorger oder notfalls durch Klage.
Quellen
- vzbv: Sammelklage-Urteil – Preiserhöhungen von E.ON-Fernwärme rechtswidrig (12.10.2026, OLG Hamm, Az. 2 VKl 1/23)
- Münster Aktuell: Gericht kippt Fernwärme-Preisklauseln von Eon – auch Mainova im Blick (21.10.2026)
- Linksfraktion im Römer: Urteil gegen Eon – Mainovas Fernwärmepreise auf den Prüfstand (22.10.2026)
- § 24 AVBFernwärmeV im Wortlaut
- senercon: EuGH-Urteil zur Fernwärme – Dreijahreslösung ist unwirksam (C-900/24)
Sie wissen nicht, wie Ihre Formel aufgebaut ist? Der Fernwärme-SchnellCheck von senercon zeigt Ihnen anhand Ihres Vertrags und Ihrer letzten Abrechnung, wie Kosten- und Marktelement gewichtet sind, ob der Brennstoffindex zum Netz passt und ob Ihre Anschlussleistung noch zum Gebäude passt. Mit Blick auf den 31. Dezember 2026 lohnt sich dieser Schritt jetzt und nicht erst im neuen Jahr.