Kurz gesagt: Wenn die Fernwärme zu teuer erscheint, liegt das häufig nicht am Verbrauch, sondern am Vertrag. Die zwei größten Hebel: eine überdimensionierte Anschlussleistung, für die Sie Jahr für Jahr Grundpreis zahlen, und Preisänderungsklauseln, die Preiserhöhungen unzulässig weitergeben. Beides lässt sich anhand der Jahresrechnung prüfen, ohne Umbau und ohne Anbieterwechsel.
Den schnellsten Einstieg bietet der kostenlose Fernwärme-SchnellCheck: Jahresrechnung hochladen, Einsparpotenzial erhalten.
Woraus Ihre Fernwärmekosten bestehen
Die Fernwärmerechnung setzt sich im Kern aus zwei Blöcken zusammen, und nur einer davon hängt von Ihrem Verhalten ab:
| Kostenblock | Wovon er abhängt | Ihr Hebel |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | Verbrauchte Kilowattstunden | Heizverhalten, Gebäudezustand, Anlagenoptimierung |
| Grund-/Leistungspreis | Vertraglich vereinbarte Anschlussleistung (kW), unabhängig vom Verbrauch | Anschlusskorrektur nach § 3 AVBFernwärmeV |
| Preisanpassungen | Preisänderungsklauseln im Vertrag | Klauseln prüfen, unzulässige Erhöhungen zurückfordern |
Der übersehene Hebel: die Anschlussleistung
Der Grundpreis wird pro Kilowatt vereinbarter Anschlussleistung berechnet, je nach Netz zwischen rund 5 und knapp 149 Euro netto je Kilowatt und Jahr. Ist der Anschluss größer als der reale Spitzenbedarf, zahlen Sie dauerhaft für Leistung, die nie abgerufen wird. Unsere Auswertungen zeigen, dass rund 62 Prozent der untersuchten Anschlüsse im Mittel etwa ein Drittel zu groß dimensioniert sind. Was die Anschlusskorrektur ist und wie sie abläuft, erklärt unser Beitrag zur Fernwärme-Anschlusskorrektur.
In drei Schritten selbst prüfen
- Anschlussleistung und Leistungspreis ablesen: Beide Werte stehen auf der Jahresrechnung, meist als „Anschlusswert“ oder „vereinbarte Leistung“ in kW und als Grund- oder Leistungspreis in Euro je kW.
- Auslastung grob abschätzen: Teilen Sie den Jahresverbrauch (kWh) durch die Anschlussleistung (kW). Das Ergebnis sind die sogenannten Vollbenutzungsstunden. Ein auffällig niedriger Wert im Vergleich zu ähnlichen Gebäuden deutet auf Überdimensionierung hin; die genaue Bewertung hängt von Gebäudetyp und Nutzung ab.
- Preisänderungen prüfen: Vergleichen Sie die Preisentwicklung der letzten Jahre mit den vertraglichen Klauseln. Nach dem EuGH-Urteil zu Preisänderungsklauseln sind viele Erhöhungen angreifbar, mehr dazu in unserem Beitrag zu Preisänderungsklauseln.
Hinweis: Aktuell dürfen Kunden die vereinbarte Leistung nach § 3 AVBFernwärmeV jederzeit und um bis zu 50 Prozent reduzieren. Das Wärmenetzpaket sieht vor, dieses Recht künftig auf die ersten drei Jahre der Vertragslaufzeit zu begrenzen. Wer prüfen will, sollte es jetzt tun.
Zu hohe Fernwärmekosten? Der Fernwärme-SchnellCheck prüft Anschlussleistung und Sparpotenzial kostenlos. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe arbeitet senercon einsparfinanziert.
Häufige Fragen
Direkt am Vertrag ansetzen kann nur der Eigentümer oder die Hausverwaltung. Als Mieter lohnt es sich, die Heizkostenabrechnung prüfen zu lassen und den Vermieter auf die Möglichkeit der Anschlusskorrektur hinzuweisen, denn der Grundpreis wird über die Heizkostenabrechnung umgelegt.
Ab der Vertragsanpassung sinkt der Grundpreis dauerhaft. Die Ersparnis wirkt also ab dem nächsten Abrechnungszeitraum und jedes Jahr aufs Neue.
Der Fernwärme-SchnellCheck von senercon ist kostenlos. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte arbeitet senercon einsparfinanziert, die Kosten decken sich aus der erzielten Ersparnis.
Ja. Auch bei kleineren Anschlüssen summiert sich ein überdimensionierter Anschluss über die Jahre, je nach Leistungspreis des Netzes. Beim SchnellCheck erhalten Einfamilienhäuser eine kostenlose Einschätzung mit fachlicher Prüfung.
Fundstellen: § 3 AVBFernwärmeV (Anpassung der vereinbarten Leistung), Eckpunkte Wärmenetzpaket (Kabinettsbeschluss 26. August 2026), EuGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln, senercon-Auswertungen.
