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Kostenloser Energieausweis: Was Gratis-Angebote wirklich taugen

Kurz gesagt: Einen rechtsgültigen Energieausweis gibt es nicht kostenlos. Ausstellen dürfen ihn nur Fachleute, die nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) qualifiziert sind, Ihre Gebäudedaten prüfen und für die Richtigkeit einstehen. Was im Netz als „kostenloser Energieausweis“ angeboten wird, ist in aller Regel ein Muster, eine unverbindliche Vorschau oder ein Lockangebot. Wer bei Verkauf oder Vermietung einen ungültigen Ausweis verwendet oder gar keinen vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro (§ 108 GEG).

Günstig und trotzdem rechtssicher geht es online: Bei senercon erstellen ausstellungsberechtigte Energieberater Ihren Energieausweis zum Festpreis, mit Prüfung Ihrer Daten und offizieller Registriernummer: zum Energieausweis von senercon. Welche Unterlagen Sie brauchen, zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Übersicht.

Warum es keinen gültigen Energieausweis zum Nulltarif gibt

Der Energieausweis ist ein amtlich geregeltes Dokument. Drei Anforderungen machen ihn zwangsläufig zu einer fachlichen Dienstleistung:

  • Ausstellungsberechtigung: Nur Personen mit den Qualifikationen des § 88 GEG dürfen Energieausweise ausstellen, etwa Architekten, Ingenieure einschlägiger Fachrichtungen, Handwerksmeister oder Techniker mit Zusatzqualifikation. Wer darf, erklären wir im Beitrag „Wer darf einen Energieausweis ausstellen und wo bekommt man ihn?“.
  • Datenprüfung: Der Aussteller muss die vom Eigentümer gelieferten Angaben plausibilisieren und darf sie nicht ungeprüft übernehmen. Diese Prüfung ist Arbeitszeit einer qualifizierten Fachkraft.
  • Registriernummer und Verantwortung: Jeder Ausweis erhält eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und trägt den Namen des Ausstellers, der für die Richtigkeit einsteht.

Was hinter Gratis-Angeboten steckt: die drei Typen im Vergleich

Drei Typen von „kostenlosen“ Angeboten begegnen einem immer wieder. So ordnen Sie sie ein:

AngebotWas Sie wirklich bekommenGültig als Energieausweis?
Muster und Vorlagen zum AusdruckenEin leeres Formular oder einen Beispiel-Ausweis, ohne Aussteller und ohne RegistriernummerNein
Kostenlose Rechner und VorschauenEine unverbindliche Einschätzung der Kennwerte; nützlich zur Orientierung, das Dokument kostet dannNein, erst die kostenpflichtige Ausstellung
Lockangebote und DatensammlerVersteckte Kosten (Abo, Zusatzgebühren, überhöhte Folgepreise) oder Weitergabe Ihrer KontaktdatenOft zweifelhaft, Aussteller prüfen

Die Risiken eines ungültigen Ausweises

Ein selbst ausgefüllter oder ohne Berechtigung ausgestellter Energieausweis ist rechtlich kein Energieausweis. Das wird immer dann zum Problem, wenn der Ausweis Pflicht ist: bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung muss er Interessenten vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden, und schon die Immobilienanzeige muss die energetischen Pflichtangaben enthalten. Verstöße, auch die Ausstellung ohne Berechtigung und nicht sichergestellte Datenrichtigkeit, können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 108 GEG). Dazu kommt das zivilrechtliche Risiko, wenn Käufer oder Mieter sich auf falsche Kennwerte verlassen haben.

Hinweis: Bei Verkauf oder Vermietung zählt nur ein Energieausweis mit DIBt-Registriernummer und namentlich genanntem Aussteller. Ein Gratis-Muster ersetzt ihn nicht und kann Sie am Ende ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro kosten.

Der günstigste legale Weg zum Energieausweis

Für die meisten Bestandsgebäude genügt der Verbrauchsausweis, der aus den Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre erstellt wird. Online bestellt ist er die günstigste rechtssichere Variante, weil kein Vor-Ort-Termin nötig ist: Sie übermitteln die Daten digital, ein ausstellungsberechtigter Energieberater prüft sie und stellt den Ausweis mit Registriernummer aus. Nur wenn das GEG einen Bedarfsausweis verlangt, etwa bei kleinen, unsanierten Altbauten, ist der Aufwand höher. Welche Variante Sie brauchen und was sie kostet, klären wir transparent vor der Bestellung.

Energieausweis benötigt? Bei senercon prüfen ausstellungsberechtigte Energieberater Ihre Angaben und stellen den Ausweis mit DIBt-Registriernummer aus, beim Verbrauchsausweis in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Jetzt Energieausweis online erstellen lassen

Häufige Fragen

Kann ich einen Energieausweis kostenlos ausdrucken?

Sie finden im Netz Muster und Blankoformulare zum Ausdrucken. Ein gültiger Energieausweis wird daraus nicht, denn es fehlen berechtigter Aussteller, geprüfte Daten und Registriernummer.

Ist eine kostenlose Online-Berechnung ein Energieausweis?

Nein. Rechner und Vorschauen liefern eine unverbindliche Einschätzung der Kennwerte. Das Dokument mit Rechtswirkung entsteht erst durch die Ausstellung durch eine berechtigte Person.

Ich habe einen „kostenlosen“ Energieausweis erhalten. Ist er gültig?

Prüfen Sie drei Punkte: Ist eine Registriernummer des DIBt eingetragen? Ist der Aussteller namentlich genannt? Wurden Ihre Angaben tatsächlich geprüft? Fehlt eines davon, sollten Sie den Ausweis nicht für Verkauf oder Vermietung verwenden.

Was kostet ein gültiger Energieausweis?

Das hängt von der Ausweisart ab; der Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als der Bedarfsausweis. Eine Übersicht der Kosten und der benötigten Unterlagen finden Sie in der eingangs verlinkten Schritt-für-Schritt-Übersicht.

Mehr zu Kosten und Unterlagen: Welche Dokumente und Informationen brauche ich, um einen Energieausweis zu bestellen?

Fundstellen: § 88 GEG (Ausstellungsberechtigung), § 80 GEG (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), § 87 GEG (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen), § 108 GEG (Bußgeldvorschriften).