Studie des Umweltbundesamtes zur Ausgestaltung von Effizienzanzeigen

Effizienzanzeigen als Frühwarnsystem bei Heizungsdefekten: Studie macht Vorschläge für gesetzliche Vorgaben

Berlin, 19. September 2025.

Im Zuge der bevorstehenden Novellierung der Ökodesign-Verordnung werden Effizienzanzeigen künftig eine zentrale Rolle spielen – mit dem Ziel, Heizsysteme transparenter zu machen und ineffiziente Anlagen oder Defekte frühzeitig aufzudecken. Eine aktuelle Studie – durchgeführt von Senercon, co2online, dem Institut für Luft- und Kältetechnik Dresden sowie Ökopol im Auftrag des Umweltbundesamtes – zeigt auf, wie solche Anzeigen gestaltet sein sollten: auf Basis bereits vorhandener Steuerungs- und Regelungsdaten.

Effizienzanzeigen für Wärmepumpen

senercon hat zusammen mit den Partnern co2online gGmbH, dem Institut für Luft- und Kältetechnik gGmbH Dresden und der Ökopol GmbH (Konsistorialführung) in den Jahren 2023 und 2024 für das Umweltbundesamt (UBA) unter dem Forschungskennzeichen (FKZ) 3722 37 308 0 eine Studie erstellt, die sich mit der Ausgestaltung von Effizienzanzeigen beschäftigt und kürzlich veröffentlicht wurde.

Empfehlungen Ökodesign

Vor dem Hintergrund der Novellierung der Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 813/2013 zu Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten entwickelt diese Studie Empfehlungen, wie Effizienzanzeigen im Rahmen der Novellierung der Verordnung berücksichtigt und ausgestaltet werden können. Effizienzanzeigen sollen dazu dienen, Effizienzprobleme von Heizgeräten und Anlagen sowie effizienzmindernde Defekte frühzeitig zu erkennen. Sie basieren auf mehrheitlich ohnehin für die Steuerung und Regelung erhobenen Daten. 

Ein Entwurf von 2023 zur Novelle der Verordnung enthält unter der Bezeichnung „Self-Monitoring“ bereits Vorgaben zum Messen bzw. Bestimmen von Ist-Verbräuchen und der errechneten Effizienz. Auch Aussagen zu den Ausgabezeiträumen, der Datenauflösung und -genauigkeit finden sich in dem Entwurfsdokument. Nicht vorgesehen sind bislang Anforderungen an die Interpretation und Bewertung der Effizienz. Die Studie füllt diese Lücke und entwickelt eine Methodik für Effizienzanzeigen in Heizwärmeerzeugern.

Relevanz für Deutschland

Seit 2023 sind Effizienzanzeigen eine Fördervoraussetzung u.a. für Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen. In § 60a Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die messtechnische Auswertung von Arbeitszahlen im Rahmen der Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen zwei Jahre nach deren Einbau gefordert.

  • Aktuell ist die Effizienzanzeige seitens der Förderbehörde BAFA in den technischen FAQ als Verbrauchsanzeige definiert, die einen nicht klimabereinigten Vergleich des Verbrauchs verschiedener Perioden vorsieht. Ein Update auf das in der Studie vorgeschlagene Verfahren der Effizienzbewertung mittels Jahresarbeitszahlen ist sinnvoll. Es wird vorgeschlagen, die Jahresarbeitszahlen mittels Regression von Tageswerten des In- und Outputs über der Außentemperatur (Energieanalyse) bei einer mittleren Außentemperatur zu ermittelt. Damit sind unterjährig vorläufige Aussagen zu Jahresarbeitszahlen möglich.
  • Das Vorgehen bei der Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen nach § 60a GEG kann entscheidend vereinfacht werden, wenn die messtechnische Bestimmung der Jahresarbeitszahl über die Effizienzanzeige erfolgt. In das Rechenwerk der Regelung von Wärmepumpen kann auch das im GEG genannte Verfahren nach der VDI 4650 integriert werden. Damit könnte bereits bei der Installation von Wärmepumpenanlagen ein Startwert für eine „erwartete Jahresarbeitszahl“ ermittelt und für den Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Alternativ kann diese Zahl über den Jahresarbeitszahlrechner des Bundesverbands Wärmepumpen ermittelt und durch den Installateur im Rahmen der Inbetriebnahme dort hinterlegt werden. 
  • Das Verfahren nach VDI 4650 sollte durch die Einbeziehung der Verluste durch Abtauung und Taktung verbessert werden.

Die englischsprachige Studie mit einer deutschen Zusammenfassung steht beim UBA zum Download zur Verfügung.

Kontakt

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E-Mail: peter.hennig@senercon.de

TEL: +49 30 – 23 62 34 90 11

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