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Willkommen bei Ihrem Wüstenrot Partner senercon. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Energieausweis selbst online zu erstellen, oder durch einen Experten erstellen zu lassen.

Bedarfsausweis Wohngebäude

99€

Verbrauchsausweis Wohngebäude

59 €

Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

79 €

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Haben Sie noch Fragen? Hier finden Sie Antworten:

Um einen Energieausweis online zu erstellen und zu beantragen, ist es erforderlich, alle relevanten Daten vollständig zu erfassen. Anschließend werden diese auf Plausibilität überprüft. Im Folgenden finden Sie die erforderlichen Unterlagen zur Erstellung eines Energieausweises für die drei verschiedenen Arten: a) Bedarfsausweis für Wohngebäude, b) Verbrauchsausweis für Wohngebäude und c) Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude.

Erforderliche Unterlagen für den Bedarfsausweis für Wohngebäude

Wenn Sie einen Energieausweis erstellen möchten, sind Informationen zur Gebäudedimensionierung (z. B. Länge und Breite des Hauses, Raumhöhen, Fensterflächen, Dämmungsstärke), zur energetischen Qualität der Bauteile (wie Fenster, Fassade, Keller, Dach) und zur Heizanlage unerlässlich.

Für die Erstellung eines Energieausweises benötigen Sie folgende Daten:

  • Gebäudeabmessungen (z. B. Länge und Breite des Hauses, Raumhöhen, Fensterflächen, Dämmungsstärke), die Sie aus Ihrem Gebäudegrundriss entnehmen oder selbst vermessen können.
  • Informationen zur technischen Ausstattung (z. B. Typ, Alter und Größe des Heizkessels und des Warmwasserspeichers), die in Ihrem Abgasmessprotokoll oder direkt auf dem Typenschild des Geräts zu finden sind.
  • Ein digitales Foto des Gebäudes sowie Detailfotos von modernisierten Außenbauteilen (Dach oder oberste Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke oder Kellerwände) und aller Fenstertypen im JPG- oder PNG-Format. Wenn möglich, sollte aus den Fotos auch die Dicke nachträglich aufgebrachter Dämmschichten ersichtlich sein. Alternativ können Sie Fördermittelbelege oder Handwerkerrechnungen einreichen, die den energetischen Zustand belegen (im PDF-Format).
  • Idealerweise verfügen Sie über die Baubeschreibung Ihres Hauses, in der normalerweise sämtliche Daten zu Ihrem Gebäude aufgeführt sind. Eventuelle Änderungen im Laufe der Zeit sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Erforderliche Unterlagen für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude

Die Grundlage für die Erstellung des Energieausweises sind Angaben zum Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes (Jahr der wärmetechnischen Modernisierung von Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke sowie Baujahr der Heizanlage) und Informationen zum Gebäude-Leerstand.

Für die Erstellung eines Energieausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (Erdgas, Fernwärme, Heizöl) der letzten drei Abrechnungsjahre.
  • Informationen zur Wohnfläche des Gebäudes, die in der Heizkostenabrechnung oder der Baubeschreibung zu finden sind.
  • Das Baujahr der Heizungsanlage, das aus dem Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers (Kaminkehrers) entnommen werden kann.
  • Optional: Ein digitales Foto des Gebäudes im JPG- oder PNG-Format.

Erforderliche Unterlagen für den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

Um einen Energieausweis zu erstellen, sind Angaben zum Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und zum Stromverbrauch der letzten drei Jahre erforderlich. Zusätzlich werden Informationen zur Fläche des Gebäudes, zur Gebäudeart und zum Gebäude-Leerstand benötigt. Wenn Sie einen Energieausweis erstellen möchten, müssen Sie auch Fragen zum energetischen Zustand des Gebäudes (Jahr der wärmetechnischen Modernisierung von Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke sowie Baujahr der Heizanlage) beantworten.

Für die Erstellung eines Energieausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Strom, Holzpellets) der letzten drei Abrechnungsjahre.
  • Stromabrechnungen der letzten drei Abrechnungsjahre.
  • Informationen zur Fläche des Gebäudes, die in der Heizkostenabrechnung oder der Baubeschreibung zu finden sind.
  • Das Baujahr der Heizungsanlage, das aus dem Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers (Kaminkehrers) entnommen werden kann.
  • Das Baujahr der Klima- und/oder Lüftungsanlage.
  • Ein digitales Foto des Gebäudes sowie Detailfotos von modernisierten Außenbauteilen (Dach oder oberste Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke oder Kellerwände) im JPG- oder PNG-Format. Wenn möglich, sollte aus den Fotos auch die Dicke nachträglich aufgebrachter Dämmschichten ersichtlich sein. Alternativ können Fördermittelbelege oder Handwerkerrechnungen eingereicht werden, die den energetischen Zustand belegen (im PDF-Format).

Für Wohnimmobilien haben Sie die Option, entweder den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch basiert, oder den aufwendigeren Bedarfsausweis, der den energetischen Bedarf berücksichtigt, zu beantragen. Für Nichtwohngebäude bieten wir den Verbrauchsausweis an. Unsere Energieausweise werden gemäß den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) in ihrer zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden Fassung erstellt. Sie sind offizielle und rechtsgültige Dokumente.

Nutzen Sie unser Energieausweis-Antragsformular, um Ihren Energieausweis bequem von zu Hause aus zu beantragen. Falls Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Ausfüllhilfen zur Verfügung, sowohl für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude als auch für den  Bedarfsausweis für Wohngebäude und den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude.

Hier sind die Kosten für die Erstellung und Zusendung Ihres Energieausweises auf einen Blick:

Bedarfsausweis für Wohngebäude99,- Euro
Verbrauchsausweis für Wohngebäude59,- Euro
Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude79,- Euro
Übersicht Preise (Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.)

Energieausweis erstellen: die Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung für den Energieausweis erfolgt bequem per Überweisung. Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:

BIC: GENODEF1M01
IBAN: DE89701900000200761001
bei der Münchner Bank eG

Energieausweis erstellen: Lieferzeit und Bearbeitungsdauer

Nachdem Sie Ihren Energieausweis in Auftrag gegeben haben, beträgt die Bearbeitungszeit höchstens drei Tage. Danach wird der Energieausweis an Sie verschickt, so dass Sie ihn selbst ausdrucken können. Alternativ bieten wir auch die Option an, den Energieausweis gegen eine Zusatzgebühr von 65,- Euro per Post zu bestellen. Schicken Sie dazu den ausgefüllten Fragebogen (für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude, für den Bedarfsausweis für Wohngebäudesowie für den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude) per Briefpost an die:

SEnerCon GmbH
Abteilung: Energieausweise
Hochkirchstr. 11
10829 Berlin 

Bitte fügen Sie dem Antrag ein Bild des Gebäudes sowie Fotos von modernisierten Außenbauteilen (wie Dach oder oberste Geschossdecke, Fassade, Fenster, Kellerdecke oder Kellerwände) bei. Wenn möglich, sollten die Fotos auch die Dicke der nachträglich angebrachten Dämmschichten zeigen. Alternativ können Sie Fördernachweise oder Handwerkerrechnungen einreichen, die den energetischen Zustand bestätigen. Sie haben die Möglichkeit, die Bilder oder Dateien per E-Mail an energieausweis@senercon.de zu senden. Falls Sie eine physische Kopie des Ausweises per Post wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit, wenn Sie Ihren Energieausweis beantragen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis, die beide die Energieeffizienz eines Gebäudes bewerten. Diese beiden Ausweisarten basieren auf unterschiedlichen Daten, weshalb die Kennwerte für dieselbe Immobilie voneinander abweichen können.

Wenn Sie vorhaben, einen Energieausweis für Ihr Haus zu erstellen, sollten Sie wissen, dass der Energiebedarfskennwert im Bedarfsausweis in der Regel höher ist als der Verbrauchskennwert im Verbrauchsausweis. Aufgrund seiner standardisierten Berechnung wird der Bedarfsausweis oft als verlässlicheres Dokument in Verkaufsverhandlungen angesehen.

In vielen Fällen können Hausbesitzer je nach ihren individuellen Interessen zwischen beiden Ausweisarten wählen. Ein Vergleich der Vor- und Nachteile beider Ausweisarten (näher erläutert im Abschnitt Energieausweis-Klassen) kann Ihnen bei der Entscheidung für den passenden Energieausweis helfen.

Die Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten besteht derzeit für:

  • Nichtwohngebäude
  • Bestehende Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten
  • Wohngebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten, unter der Bedingung, dass entweder der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder (bei älteren Gebäuden mit Bauantrag vor dem 1. November 1977), dass sie bei der Fertigstellung oder nach einer Modernisierung zumindest die energetischen Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) vom 11. August 1977 erfüllen.

Für folgende Gebäudearten darf ausschließlich der Bedarfsausweis ausgestellt werden:

  • Neubauten
  • Wohngebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten (Ausnahmen siehe oben)

Es gibt auch Ausnahmen von der Energieausweispflicht. Die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises entfällt für:

  • Baudenkmäler
  • Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen
  • Immobilien mit einer Nutzfläche unter 50 m²
  • Immobilien, die nicht regelmäßig genutzt, geheizt oder gekühlt werden (z. B. Ferienhäuser)
  • Gebäude mit spezieller Nutzung wie Stallungen oder Gewächshäuser.

Seit dem Jahr 2008 besteht für Häuser und Wohnungen, die auf dem Immobilienmarkt angeboten werden, die Verpflichtung, einen Energieausweis zu erstellen. Jeder potenzielle Mieter oder Käufer hat das Recht, den Energieausweis für die Immobilie einzusehen. Obwohl Vermieter oder Verkäufer bei Nichtvorlage mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro belegt werden können, wurde der Ausweis in der Praxis selten nachgefragt (wie unter anderem durch den Berliner Mieterverein getestet). Aus diesem Grund wurden die Anforderungen zur Erstellung des Energieausweises im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 verschärft (siehe unten).

Für Neubauten besteht seit 1995 die Pflicht, einen Energieausweis zu erstellen. Die Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten unterliegt den Regelungen der einzelnen Bundesländer. Die Pflicht für Nichtwohngebäude besteht seit dem 1. Juli 2009, tritt jedoch nur in Kraft, wenn wesentliche Änderungen an der Immobilie vorgenommen werden, sie verkauft oder neu vermietet oder verpachtet wird. Im Laufe der Zeit hat sich der Energieausweis leicht verändert. Die Verbraucherzentrale zeigt, wie die verschiedenen Ausweise am besten miteinander verglichen werden können.

Grundsätzlich stehen für bestehende Gebäude zwei Arten von Energieausweisen zur Verfügung: der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis. Der Hauptunterschied zwischen ihnen liegt in der Methode, die zur Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden verwendet wird (bedarfsbasierte oder verbrauchsbasierte Berechnung).

Bei der Erstellung eines Energieausweises gibt es Gemeinsamkeiten zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Beide Typen von Energieausweisen verwenden dasselbe Formular und enthalten Vergleichswerte zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden. Darüber hinaus werden sie anhand der Energieeffizienzklassen A+ bis H bewertet, sofern der Ausweis nach Mai 2014 ausgestellt wurde.

Bedarfsausweise sind in der Regel aufwendiger und teurer als Verbrauchsausweise. Sie können für alle Arten von Gebäuden ausgestellt werden. Die Entscheidung zwischen den beiden Ausweisarten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter und der Größe der Immobilie. Weitere wichtige Informationen zu beiden Arten von Energieausweisen, einschließlich ihrer Vor- und Nachteile, finden Sie im folgenden Abschnitt.

Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, welche Arten von Energieausweisen für bestimmte Gebäude gesetzlich zulässig sind:

Wohngebäude mit weniger als fünf WohnungenWohngebäude mit fünf oder mehr Wohnung
Wohngebäude, Baujahr vor 1978Nur Bedarfsausweis möglichBedarfs- oder Verbrauchsausweis
Wohngebäude, Baujahr 1978 oder späterBedarfs- oder VerbrauchsausweisBedarfs- oder Verbrauchsausweis

 

Energieausweis erstellen: Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis, auch bekannt als Energieverbrauchsausweis oder verbrauchsorientierter Energieausweis, basiert auf dem tatsächlichen gemessenen Energieverbrauch der Bewohner und wird für Wohn- und Nichtwohngebäude verwendet. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Energieverbrauchsdaten für Heizwasser und gegebenenfalls Warmwasser sowie anderer geeigneter Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Diese Daten werden anschließend klimabereinigt, um beispielsweise Witterungseinflüsse auszugleichen und eine Vergleichbarkeit sicherzustellen.

Der berechnete Energieverbrauchskennwert, der den Endenergieverbrauch angibt (ab Mai 2014 auch den Primärenergieverbrauch), hängt stark von den Gewohnheiten der Bewohner oder Nutzer ab. Zukünftiger Verbrauch kann aufgrund von unterschiedlicher Witterung und sich änderndem Nutzerverhalten vom im Energieausweis angegebenen Energieverbrauchskennwert abweichen.

Vorteile des Verbrauchsausweises auf einen Blick:

  1. Die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energieausweis sind in der Regel niedriger als für einen Bedarfsausweis, da weniger Aufwand erforderlich ist.
  2. Der Verbrauchsausweis ermöglicht die Bewertung des tatsächlich verbrauchten Energieverbrauchs und ermöglicht somit eine Analyse des Nutzerverhaltens.

Nachteile des Verbrauchsausweises:

  1. Es erfolgt keine Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, daher sind die Modernisierungsempfehlungen in der Regel allgemeiner Natur.
  2. Der Verbrauchsausweis kann frühestens nach drei Heizperioden aktualisiert werden. Daher können die Auswirkungen von Modernisierungsmaßnahmen auf die Energiebilanz einer Immobilie bei einem bestehenden Verbrauchsausweis erst mit erheblicher Verzögerung erfasst werden.

Einschränkungen: Wann kann kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden?

Der Verbrauchsausweis kann nicht für alle Arten von Immobilien ausgestellt werden und ist in folgenden Fällen nicht möglich:

  1. Bei Neubauten.
  2. In Gebäuden, die mit kohlebetriebenen Zentralheizungen beheizt werden.
  3. In Gebäuden, die in den letzten drei Jahren mehr als 30 Prozent der Zeit leer gestanden haben.
  4. In Gebäuden, in denen Mischformen aus Zentral-, Etagen- und Einzelofenheizungen genutzt werden.
  5. In Gebäuden, in denen in den letzten drei Jahren der Energieträger (wie Erdgas, Heizöl, Pellets usw.) gewechselt wurde oder eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung installiert wurde.

Energieausweis erstellen: Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis, auch bekannt als Energiebedarfsausweis oder bedarfsorientierter Energieausweis, basiert auf der Berechnung des jährlichen Energiebedarfs des Gebäudes für Heizung, Warmwasser und Lüftung. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises werden relevante physikalische Eigenschaften des Gebäudes wie die Größe, die Anlagentechnik (Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Nutzung erneuerbarer Energien usw.) und die Wärmedämmfähigkeit der Gebäudehülle berücksichtigt. Es sind keine Messungen vor Ort erforderlich. Dies ermöglicht die Ausgabe konkreter Modernisierungsempfehlungen, die auf die vorhandene Bausubstanz und Anlagentechnik zugeschnitten sind, und ermöglicht die Identifizierung von Schwachstellen.

Die Berechnung erfolgt für Endenergieverbrauch und Primärenergieverbrauch unter Verwendung standardisierter Rahmenbedingungen für das Nutzerverhalten und die Witterung. Das tatsächliche Verhalten der Bewohner hat keinen Einfluss auf die Berechnung. Die Berechnung von Endenergieverbrauch und Primärenergieverbrauch ermöglicht die Bewertung der gesamten Energiebereitstellungskette.

Dies ist besonders wichtig, da der Primärenergieverbrauch je nach verwendeten Energieträgern (z. B. Erdgas, Heizöl, Pellets usw.) stark variieren kann. Daher können Gebäude mit identischem Endenergieverbrauch erheblich unterschiedliche Primärenergieverbräuche aufweisen.

Vorteile des Bedarfsausweises auf einen Blick:

  1. Die Berechnung der relevanten Kennwerte erfolgt aufgrund standardisierter Annahmen und ist unabhängig vom Nutzerverhalten.
  2. Es ist weniger Aufwand erforderlich, um die Werte des Bedarfsausweises nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen zu aktualisieren.
  3. Der Bedarfsausweis dokumentiert die Energieeffizienz des Gebäudes.

Nachteile des Bedarfsausweises:

  1. Aufgrund des höheren Aufwands und der energetischen Bewertung des Gebäudes sind die Kosten für die Erstellung in der Regel höher als beim Verbrauchsausweis.
  2. Der Bedarfsausweis liefert keine Bewertung des tatsächlichen Energieverbrauchs der Bewohner.

Einschränkungen: Wann kann kein Bedarfsausweis ausgestellt werden?

Es gibt bestimmte Einschränkungen, die insbesondere Sonderfälle betreffen, sodass ein bedarfsorientierter Energieausweis für praktisch jedes Gebäude erstellt werden kann. Es können jedoch keine Bedarfsausweise für folgende Arten von Gebäuden ausgestellt werden:

  1. Gebäude mit mehr als 25 Wohneinheiten.
  2. Gebäude, die keinen rechteckigen oder L-förmigen Grundriss haben.
  3. Gebäude mit einem Schwimmbad.
  4. Gebäude mit mehreren Heizsystemen. (Hinweis: Wenn das Gebäude eine Zentralheizung hat und Zusatzheizungen weniger als zehn Prozent des Heizwärmebedarfs decken, ist die Ausstellung dennoch möglich.)

In der Regel behalten Energieausweise eine Gültigkeit von zehn Jahren, sowohl für Verbrauchsausweise als auch für Bedarfsausweise. Dies gilt sowohl für die aktuellen Varianten als auch für frühere Versionen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass alle Energieausweise, die nach dem 25. April 2007 ausgestellt wurden, der zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen müssen. Dies betrifft die EnEV-Neufassung ab dem 1. Oktober 2007 oder die aktualisierte Fassung ab dem 1. Mai 2014.

Eine Aktualisierung vor Ablauf der zehnjährigen Gültigkeit ist normalerweise nur in bestimmten Sonderfällen erforderlich. Sie sollten einen neuen Energieausweis erstellen lassen, wenn:

  1. Eine Wärmedämmung an Ihrem Gebäude durchgeführt wird.
  2. Mehr als zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils ausgetauscht werden.
  3. Die beheizte Nutzfläche des Gebäudes um mehr als 50 Prozent erweitert wird.
  4. Die beheizte Nutzfläche des Gebäudes um mehr als 50 Quadratmeter erweitert wird.

Ein Bedarfsausweis kann nach einer Modernisierung relativ einfach aktualisiert werden, um den neuen energetischen Standard des Gebäudes zu dokumentieren. Die Aktualisierung oder Erneuerung eines Verbrauchsausweises kann jedoch erst nach Ablauf von drei Heizperioden nach der Modernisierung erfolgen, um ausreichend viele Daten für die Berechnung zur Verfügung zu haben.

Der Energieausweis, der oft auf die Vorgängerversion Energiepass Bezug nimmt, ist ein mehrseitiges offizielles Dokument. Dieses Dokument bewertet und dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und basiert auf der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Der Energieausweis enthält Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes und gibt Anhaltspunkte für die voraussichtlichen Energiekosten. Dies ermöglicht es Verbrauchern, den Heizenergieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes schnell einzuschätzen und mit anderen Gebäuden zu vergleichen.

Der Energieverbrauch pro Quadratmeter kann auf einer Farbskala abgelesen werden und mit einem Durchschnittshaus sowie einem Passivhaus verglichen werden. Grün steht für geringen Energieverbrauch, Rot bedeutet, dass Verbesserungen erforderlich sind. Seit Mai 2014 enthalten Energieausweise auch kostengünstige Modernisierungsempfehlungen.

Die Vorteile von Energieausweisen, die erstellt werden können, sind:

  1. Mieter und Käufer erhalten eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit von Immobilien auf dem Markt durch die Energieeffizienzklassen (A+ bis H).
  2. Eigentümer werden durch Modernisierungsempfehlungen dazu motiviert, den Energieverbrauch zu senken und können eine gute Energiebilanz nachweisen.

Generell gilt beim Erstellen eines Energieausweises: Gebäude mit einer guten Bewertung im Energieausweis haben Vorteile auf dem Immobilienmarkt, da Käufer und Mieter zunehmend auf Energieeffizienz und Nebenkosten achten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Energieausweis keine genaue Prognose für den zukünftigen Energieverbrauch und die Kosten ermöglicht, da externe Faktoren wie das Wetter und das Verhalten der Nutzer einen erheblichen Einfluss haben. Der Energieverbrauch in den einzelnen Wohnungen eines Gebäudes kann ebenfalls stark variieren und wird im Energieausweis immer für das gesamte Gebäude angegeben. Rückschlüsse auf die genauen Verbräuche und Kosten in den einzelnen Wohnungen sind daher nicht möglich.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 01. November 2020 in Kraft gesetzt. Mit einer Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2021 wurden folgende Änderungen für die Erstellung von Energieausweisen eingeführt:

  1. Anpassung der Formulare, einschließlich der Aufnahme zusätzlicher Informationen zu vorhandenen Klima- und Lüftungsanlagen.
  2. Die Verpflichtung zur Begehung des Gebäudes, um Empfehlungen für energetische Modernisierungen auszusprechen. Alternativ kann der energetische Zustand der Bauteile durch Fotos nachgewiesen werden.

Die Energieausweispflicht besteht bereits seit dem 1. Mai 2014 und wurde fünf Jahre nach der letzten Überarbeitung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2009 eingeführt. Während sich für bestehende Gebäude wenig änderte, wurden die Anforderungen an Neubauten verschärft, und die Überwachungsbefugnisse der Behörden wurden erweitert. Auf Landesebene kann die Einhaltung der Energieausweispflicht nun stichprobenartig überprüft werden.

Die Bedeutung und Verwendung von Energieausweisen, die von Ihnen erstellt werden können, wurden im Rahmen der EnEV 2014 gestärkt, insbesondere im Hinblick auf die Immobiliensuche. Bei gewerblichen Immobilienanzeigen ist die Veröffentlichung der Energieeffizienzklasse (von A+ bis H) verpflichtend, oder bei älteren Energieausweisen die Angabe des Energiekennwerts. Obwohl diese Angaben nur begrenzte Rückschlüsse auf die zu erwartenden Energiekosten zulassen, bieten sie dennoch einen weiteren Vergleichsmaßstab für zukünftige Mieter oder Käufer.

Während Besichtigungen von Kauf- oder Mietinteressenten muss der Energieausweis diesen unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags muss der Ausweis als Kopie oder im Original dem Käufer oder Mieter übergeben werden. Eigentümergemeinschaften sind verpflichtet, einem einzelnen Eigentümer, der seine Wohnung vermieten oder verkaufen möchte, den Energieausweis rechtzeitig auf eigene Kosten auszuhändigen.

Neuerungen durch die EnEV 2014: Die wichtigsten Pflichten im Zusammenhang mit der Erstellung von Energieausweisen auf einen Blick:

Im Rahmen der EnEV 2014, die am 1. Mai 2014 in Kraft trat, wurden neue Pflichten für Eigentümer und Verwalter eingeführt, wodurch die Rechte von Kauf- und Mietinteressenten gestärkt wurden. Hier sind die wichtigsten Änderungen:

  • Bei Besichtigungen muss der Energieausweis unaufgefordert Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt werden.
  • Bei Vertragsabschluss muss der Energieausweis als Kopie oder im Original an den Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.
  • In gewerblichen Immobilienanzeigen müssen energetische Kennwerte angegeben werden. Bei neuen Energieausweisen, die den Standards der EnEV 2014 entsprechen, muss die Energieeffizienzklasse angegeben werden (Hinweis: Bestehende Ausweise müssen nicht erneuert werden, siehe Abschnitt „Energieausweise: Grundlagen“).
  • Eigentümergemeinschaften müssen auf eigene Kosten einen Energieausweis erstellen und aushändigen, wenn ein einzelner Eigentümer seine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte.
  • In behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 500 Quadratmetern (ab Juli 2015: Erweiterung auf Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern) muss ein Energieausweis erstellt und öffentlich ausgehängt werden.
  • In bestimmten nicht behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr ist ebenfalls die öffentliche Anbringung eines Energieausweises erforderlich.
  • Wenn bereits ein Energieausweis vorhanden ist, besteht die Pflicht zur öffentlichen Anbringung auch in nicht behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, wie Hotels, Restaurants, Banken und größeren Geschäften.

Alternative: Energieausweis/Energiepass
direkt vom Energieberater erstellen lassen

Gerne kümmern wir uns komplett um die Erstellung Ihres Energieausweises. Fall Sie dies wünschen, füllen Sie bitte das Auftragsformular aus. Wir werden dann in Abstimmung mit Ihnen die Immobilie begehen, die notwendigen Daten für Sie erheben und Ihnen den Ausweis per E-Mail/Post zukommen lassen.

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Ausweistypen und Preise

Energie BedarfsausweisPreis (netto)
1-2 Familienhaus390 €
Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen300 € + 49 € je Wohneinheit
Für Wohngebäude mit GewerbeanteilAuf Anfrage da ggf. 2 Ausweise notwendig
Für NichtwohngebäudeAuf Anfrage

Ausfüllhilfen

Sie können uns die Daten in Papierform (Ausfüllhilfe) zukommen lassen. Im unten stehenden FAQ Bereich (erster Punkt) erfahren Sie mehr.