Jetzt einen online Energieausweis selbst erstellen!

Das Erstellen eines Energieausweises ist ein Prozess, bei dem die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und zertifiziert wird, um den Energieverbrauch und mögliche Energieeinsparungen offiziell darzustellen. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie Sie einen Energieausweis erstellen können, was Sie dabei beachten sollten und was der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchsausweis ist.

Unsere Bestpreisgarantie – Ihre Sicherheit

Verbrauchsausweis Wohngebäude

59 €

Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

79 €

Bedarfsausweis Wohngebäude

99€

Finden Sie hier heraus, welchen Energieausweis Sie benötigen

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Ihre Vorteile bei einer Bestellung bei senercon.de 

Rechtliche Sicherheit – Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben zu 100%.

Unkomplizierte Online-Bestellung – Bequem und einfach über unsere Website.

Registrierung in der offiziellen DIBt-Datenbank – Ihr Ausweis wird in der offiziellen Datenbank des Deutschen Instituts für Bautechnik registriert.

Empfehlungen für Energiesparmaßnahmen am Haus – Wir geben Ihnen wertvolle Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

30 Tage Rückgaberecht – Sie haben 30 Tage Zeit, um erstellte Energieausweise zurückzugeben.

Schnelle Bearbeitung – Garantierte Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlose Hotline – Unterstützung bei der Erstellung Ihres Ausweises

Langjährige Expertise – Unsere Experten beraten erfolgreich seit 1994.

Digitale Archivierung – Ihre Ausweise werden digital archiviert, um spätere Erneuerungen zu vereinfachen.

Vor-Ort-Erstellung durch unsere Experten – Falls gewünscht, können unsere Experten den Ausweis direkt vor Ort erstellen.

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Energieausweis:

Um einen Energieausweis online zu erstellen und anzufordern, ist es unerlässlich, alle relevanten Daten vollständig zu erfassen. Diese Daten werden im Anschluss auf Plausibilität überprüft. Im Folgenden finden Sie eine Liste der erforderlichen Unterlagen für die Erstellung von Energieausweisen in den drei verschiedenen Typen: a) Bedarfsausweis für Wohngebäude, b) Verbrauchsausweis für Wohngebäude und c) Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude.

Erforderliche Unterlagen für den Bedarfsausweis für Wohngebäude:

Wenn Sie einen Energieausweis erstellen möchten, sind Informationen über die Abmessungen des Gebäudes (z. B. Länge und Breite des Hauses, Raumhöhen, Fensterflächen, Dämmungsdicke), die Sie aus Ihrem Grundriss entnehmen oder selbst vermessen können, sowie Angaben zur technischen Ausstattung (z. B. Typ, Alter und Größe des Heizkessels und des Warmwasserspeichers), die Sie in Ihrem Abgasmessprotokoll oder direkt auf dem Typenschild des Geräts finden, von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus benötigen Sie digitale Fotos des Gebäudes und detaillierte Fotos modernisierter Außenbauteile (Dach bzw. oberste Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke bzw. Kellerwände) sowie aller Fenstertypen im Dateiformat JPG oder PNG. Wenn verfügbar, sollten die Fotos Informationen über die Dicke nachträglich aufgebrachter Dämmschichten enthalten. Alternativ können Sie Fördermittelunterlagen oder Handwerkerrechnungen einreichen, die den energetischen Zustand belegen (PDF). Idealerweise verfügen Sie auch über die Baubeschreibung Ihres Hauses, in der in der Regel alle relevanten Daten Ihres Gebäudes aufgeführt sind. Etwaige zwischenzeitliche Veränderungen sind selbstverständlich zu berücksichtigen.

Erforderliche Unterlagen für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude:

Die Erstellung des Energieausweises erfordert Angaben zum Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre sowie Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes (Jahr der wärmetechnischen Modernisierung von Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke und Baujahr der Heizanlage) sowie Informationen zum Leerstand des Gebäudes. Um einen Verbrauchsausweis zu erstellen, benötigen Sie Folgendes: Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (Erdgas, Fernwärme, Heizöl) der letzten drei Abrechnungsjahre, Angaben zur Wohnfläche des Gebäudes aus der Heizkostenabrechnung oder der Baubeschreibung, das Baujahr der Heizungsanlage aus dem Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers (Kaminkehrers) sowie optional ein digitales Foto des Gebäudes im Dateiformat JPG oder PNG.

Erforderliche Unterlagen für den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude:

Um einen Energieausweis zu erstellen, sind Angaben zum Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und zum Stromverbrauch der letzten drei Jahre notwendig. Darüber hinaus werden Informationen zur Fläche des Gebäudes, zur Gebäudeart, zum Leerstand und zum energetischen Zustand des Gebäudes (Jahr der wärmetechnischen Modernisierung von Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke und Baujahr der Heizanlage) benötigt. Um einen Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude zu erstellen, benötigen Sie folgende Unterlagen: Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Strom, Holzpellets) der letzten drei Abrechnungsjahre, Stromabrechnungen der letzten drei Abrechnungsjahre, Informationen zur Fläche des Gebäudes aus der Heizkostenabrechnung oder der Baubeschreibung, das Baujahr der Heizungsanlage aus dem Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers (Kaminkehrers), das Baujahr der Klima- und/oder Lüftungsanlage sowie digitale Fotos des Gebäudes und detaillierte Fotos modernisierter Außenbauteile (Dach bzw. oberste Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke bzw. Kellerwände) im Dateiformat JPG oder PNG. Die Fotos sollten idealerweise Informationen über die Dicke nachträglich aufgebrachter Dämmschichten enthalten. Alternativ können Sie Fördernachweise oder Handwerkerrechnungen einreichen, die den energetischen Zustand belegen (PDF).

Mit diesen erforderlichen Unterlagen können Sie einen Energieausweis erstellen.

Für Wohnimmobilien haben Sie die Möglichkeit, entweder einen verbrauchsbasierten Energieausweis (Verbrauchsausweis) oder einen detaillierteren bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) zu erhalten. Für Nichtwohngebäude bieten wir den Verbrauchsausweis an. Unsere Energieausweise werden gemäß den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) in ihrer zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Fassung erstellt und sind rechtskräftige Dokumente.

Um Ihren Energieausweis zu beantragen und bequem von zu Hause aus zu bestellen, nutzen Sie bitte unser Energieausweis-Formular.

Bei Fragen verwenden Sie unsere Ausfüllhilfen (für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude, für den Bedarfsausweis für Wohngebäude sowie für den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude).

Energieausweis erstellen und zusenden lassen – Kosten auf einen Blick:

Bedarfsausweis für Wohngebäude99,- Euro
Verbrauchsausweis für Wohngebäude59,- Euro
Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude79,- Euro
Übersicht Preise (Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.)

Energieausweis erstellen: die Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung für den Energieausweis erfolgt bequem per Überweisung. Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:

BIC: GENODEF1M01
IBAN: DE89701900000200761001
bei der Münchner Bank eG

Energieausweis erstellen: Lieferzeit und Verarbeitungsdauer

Nachdem Sie die Erstellung Ihres Energieausweises beauftragt haben, wird die Verarbeitung in der Regel innerhalb von höchstens drei Tagen abgeschlossen. Anschließend erhalten Sie den Energieausweis zur Selbstausdruck per E-Mail zugesandt.

Optional bieten wir gegen einen Aufpreis von 65,- Euro die Bestellung per Post an. Schicken Sie dazu den ausgefüllten Fragebogen (für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude, für den Bedarfsausweis für Wohngebäudesowie für den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude) per Briefpost an die:

SEnerCon GmbH
Abteilung: Energieausweise
Hochkirchstr. 11
10829 Berlin 

Bitte fügen Sie dem Antrag ein Foto des Gebäudes sowie detaillierte Bilder von modernisierten Außenbauteilen (Dach bzw. oberste Geschossdecke, Fassade, Fenster, Kellerdecke bzw. Kellerwände) hinzu. Wenn möglich, sollte aus den Fotos die Dicke nachträglich angebrachter Dämmschichten ersichtlich sein. Alternativ können Sie Fördernachweise oder Handwerkerrechnungen vorlegen, die den energetischen Zustand bestätigen. Sie haben die Möglichkeit, die Bilder oder Dateien per E-Mail an energieausweis@senercon.de zu senden. Falls Sie den Energieausweis lieber per Post erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte bei der Beantragung

Sowohl der Verbrauchsausweis als auch der Bedarfsausweis bewerten die Energieeffizienz eines Gebäudes. Allerdings basieren ihre Bewertungen auf unterschiedlichen Datengrundlagen, weshalb die Kennwerte der beiden Ausweistypen für dasselbe Gebäude voneinander abweichen können.

Wenn Sie einen Energieausweis für Ihr Haus erstellen lassen möchten, ist es wichtig zu wissen, dass der Energiebedarfskennwert im Bedarfsausweis in der Regel höher ist als der Verbrauchskennwert im Verbrauchsausweis. Aufgrund seiner standardisierten Berechnung wird der Bedarfsausweis oft als verlässlicheres Dokument angesehen, insbesondere in Verkaufsverhandlungen.

Je nach Ihren individuellen Anforderungen und Interessen als Hausbesitzer haben Sie in vielen Fällen die Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweistypen. Um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie am besten geeignet ist, finden Sie im Abschnitt „Energieausweis-Klassen“ einen Vergleich der Vor- und Nachteile beider Ausweistypen.

Die Wahlfreiheit gilt derzeit für:

  1. Nichtwohngebäude.
  2. Bestehende Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten.
  3. Wohngebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten unter bestimmten Bedingungen: entweder, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, oder (bei älteren Gebäuden mit Bauantrag vor dem 1. November 1977), wenn sie bei Fertigstellung oder nach einer Modernisierung mindestens die energetischen Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) vom 11. August 1977 erfüllen.

Für folgende Gebäudearten dürfen ausschließlich Bedarfsausweise ausgestellt werden:

  1. Neubauten.
  2. Wohngebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten (mit Ausnahmen, wie oben beschrieben).

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Energieausweispflicht. Die Ausweispflicht entfällt für:

  1. Baudenkmäler.
  2. Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen.
  3. Immobilien mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m².
  4. Immobilien, die nicht regelmäßig genutzt, beheizt oder gekühlt werden, wie beispielsweise Ferienhäuser.
  5. Gebäude mit spezieller Nutzung wie Stallungen oder Gewächshäuser.

Seit dem Jahr 2008 besteht die Verpflichtung, für Häuser und Wohnungen, die auf dem Immobilienmarkt angeboten werden, einen Energieausweis zu erstellen. Jeder potenzielle Mieter oder Käufer hat das Recht, den Energieausweis für das Gebäude einzusehen. Obwohl Vermieter oder Verkäufer mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro bei Nichtvorlage des Ausweises bedroht wurden, wurde der Ausweis in der Praxis kaum angefordert (dies wurde unter anderem vom Berliner Mieterverein getestet). Aus diesem Grund wurden die Anforderungen für die Erstellung eines Energieausweises im Rahmen der EnEV 2014 verschärft (siehe unten).

Für Neubauten besteht die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises seit dem Jahr 1995. Die Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten wird von den einzelnen Bundesländern geregelt. Die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude wurde am 1. Juli 2009 eingeführt. Diese Regelung gilt jedoch nur in Fällen von wesentlichen Änderungen an der Immobilie, beim Verkauf sowie bei der Neuvermietung oder -verpachtung. Im Laufe der Zeit hat sich der Energieausweis leicht verändert, und die Verbraucherzentrale zeigt, wie die verschiedenen Ausweise am besten miteinander verglichen werden können.

Im Wesentlichen stehen für bestehende Gebäude zwei Arten von Energieausweisen zur Verfügung, die Sie beantragen können: Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise. Der Hauptunterschied zwischen ihnen liegt in der Methode, mit der die energetische Qualität von Gebäuden bewertet wird (bedarfsbasierte oder verbrauchsbasierte Berechnung).

Energieausweis erstellen: Welche Gemeinsamkeiten haben Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Beide Energieausweis-Typen verwenden dasselbe Formular und enthalten Vergleichswerte zur Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden. Jeder Energieausweis, der seit Mai 2014 erstellt wurde, weist zudem eine Bewertung anhand der Energieeffizienzklassen A+ bis H auf.

Bedarfsausweise sind in der Regel aufwendiger und kostenintensiver als Verbrauchsausweise. Sie können für alle Arten von Gebäuden ausgestellt werden. Die Verpflichtung zur Ausstellung eines Bedarfsausweises oder die Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Ausweisarten hängt teilweise von verschiedenen Faktoren wie dem Alter und der Größe der Immobilie ab (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Vergleich“). Die wichtigsten Informationen zu beiden Arten von Energieausweisen sowie deren Vor- und Nachteile finden Sie im folgenden Abschnitt.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Energieausweis-Typen und welche für bestimmte Gebäude gesetzlich zulässig sind:

Wohngebäude mit weniger als fünf WohnungenWohngebäude mit fünf oder mehr Wohnung
Wohngebäude, Baujahr vor 1978Nur Bedarfsausweis möglichBedarfs- oder Verbrauchsausweis
Wohngebäude, Baujahr 1978 oder späterBedarfs- oder VerbrauchsausweisBedarfs- oder Verbrauchsausweis

 

Energieausweis erstellen: Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird auch als Energieverbrauchsausweis oder verbrauchsorientierter Energieausweis bezeichnet – all diese Begriffe beziehen sich auf dasselbe Dokument.

Die Grundlage für die Berechnung des Verbrauchsausweises für Wohn- und Nichtwohngebäude ist der tatsächliche Energieverbrauch der Gebäudenutzer, daher der Name „Verbrauchsausweis“. Hierbei werden die Energieverbrauchsdaten für Heizung, und gegebenenfalls Warmwasser sowie andere relevante Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre herangezogen. Anschließend werden diese Daten klimabereinigt, um beispielsweise Witterungseinflüsse auszugleichen und Vergleichbarkeit sicherzustellen.

Der berechnete Energieverbrauchskennwert im Verbrauchsausweis, sowohl für Endenergie als auch für Primärenergie (ab Mai 2014), hängt stark von den Gewohnheiten der Gebäudenutzer ab. Dadurch kann der tatsächliche Energieverbrauch in zukünftigen Zeiträumen aufgrund von unterschiedlichen Witterungsbedingungen und geändertem Nutzerverhalten von dem im Energieausweis angegebenen Kennwert abweichen.

Vorteile des Verbrauchsausweises im Überblick:

  • Die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energieausweis sind in der Regel geringer, da weniger Aufwand erforderlich ist.
  • Der Verbrauchsausweis ermöglicht eine Analyse des tatsächlichen Energieverbrauchs und damit des Nutzerverhaltens.

Nachteile des Verbrauchsausweises:

  • Der Verbrauchsausweis bewertet nicht die Gebäudehülle und die technische Anlagenausstattung. Daher sind die Modernisierungsempfehlungen in der Regel allgemein gehalten.
  • Der Verbrauchsausweis kann erst nach Ablauf von mindestens drei Heizperioden aktualisiert werden. Daher spiegeln sich die Auswirkungen von Modernisierungsmaßnahmen auf die Energiebilanz der Immobilie erst mit Verzögerung im Ausweis wider.

Einschränkungen: Wann kann kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden?

Der Verbrauchsausweis kann nicht für alle Arten von Gebäuden ausgestellt werden. Er ist nicht zulässig für:

  • Neubauten.
  • Gebäude, die mit kohlebetriebenen Zentralheizungen beheizt werden.
  • Gebäude, die in den vergangenen drei Jahren mehr als 30 Prozent der Zeit leer standen.
  • Gebäude, in denen Mischformen von Zentral-, Etagen- und Einzelofenheizungen verwendet werden.
  • Gebäude, in denen in den letzten drei Jahren der Energieträger (wie Erdgas, Heizöl, Pellets usw.) gewechselt wurde oder eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung eingebaut wurde.

Energieausweis erstellen: Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis wird auch als Energiebedarfsausweis oder bedarfsorientierter Energieausweis bezeichnet.

Für den Bedarfsausweis wird der jährliche Energiebedarf des Gebäudes für Heizung, Warmwasser und Lüftung berechnet, daher der Name „Bedarfsausweis“. Bei der Erstellung des Bedarfsausweises fließen relevante physikalische Eigenschaften des Gebäudes wie die Größe, die Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Nutzung erneuerbarer Energien usw.) und die Wärmedämmfähigkeit der Gebäudehülle in die Berechnung ein. Messungen vor Ort sind nicht erforderlich. Dadurch können spezifische Modernisierungsempfehlungen abgegeben und Schwachstellen identifiziert werden, die auf die vorhandene Bausubstanz und Anlagentechnik bezogen sind.

Die Berechnung der Energiebedarfskennwerte für Endenergie und Primärenergie basiert auf standardisierten Rahmenbedingungen für das Nutzerverhalten und die Witterung. Das tatsächliche Nutzerverhalten der Bewohner hat somit keinen Einfluss auf die Berechnung. Durch die Berechnung von Endenergieverbrauch und Primärenergieverbrauch kann die gesamte Energiebereitstellungskette bewertet werden, wobei der Primärenergieverbrauch je nach Energieträger stark variieren kann.

Vorteile des Bedarfsausweises im Überblick:

  • Die Berechnung der relevanten Kennwerte ist unabhängig vom Nutzerverhalten, da standardisierte Annahmen verwendet werden.
  • Bei einer Aktualisierung der Werte des Bedarfsausweises nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen ist nur wenig Aufwand erforderlich.
  • Der Bedarfsausweis dokumentiert die Energieeffizienz des Gebäudes.

Nachteile des Bedarfsausweises:

  • Die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist in der Regel kostspieliger, da mehr Aufwand für die energetische Bewertung erforderlich ist.
  • Der Bedarfsausweis enthält keine Informationen zum tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner des Gebäudes.

Einschränkungen: Wann kann kein Bedarfsausweis ausgestellt werden?

Auch für den Bedarfsausweis gibt es bestimmte Einschränkungen. Diese betreffen hauptsächlich spezielle Fälle, sodass in den meisten Fällen ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden kann. Ein Bedarfsausweis kann für folgende Gebäude nicht ausgestellt werden:

  • Gebäude mit mehr als 25 Wohneinheiten.
  • Gebäude mit unregelmäßigem oder nicht rechteckigem Grundriss.
  • Gebäude mit einem Schwimmbad.
  • Gebäude mit mehreren Heizsystemen (eine Ausnahme besteht, wenn das Gebäude eine Zentralheizung besitzt und Zusatzheizungen weniger als zehn Prozent des Heizwärmebedarfs decken).

In der Regel behalten Energieausweise eine Gültigkeit von zehn Jahren. Diese Regelung gilt nicht nur für die aktuell verwendeten Verbrauchs- und Bedarfsausweise, sondern auch für ihre Vorgängerversionen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass alle Energieausweise, die nach dem 25. April 2007 ausgestellt wurden, den zum Ausstellungszeitpunkt geltenden Versionen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen müssen. Diese Anforderungen gelten für die Neufassung ab dem 1. Oktober 2007 bzw. die aktualisierte Fassung ab dem 1. Mai 2014.

Eine vorzeitige Erneuerung des Energieausweises ist nur in speziellen Fällen erforderlich. Ein neuer Energieausweis muss erstellt werden, wenn:

  1. Eine Wärmedämmung am Gebäude vorgenommen wird.
  2. Mehr als zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils ausgetauscht werden.
  3. Die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 Prozent erweitert wird.
  4. Die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 Quadratmeter erweitert wird.

Ein Bedarfsausweis kann nach einer Modernisierung relativ einfach aktualisiert werden, um den neuen energetischen Standard des Gebäudes zu dokumentieren. Die Aktualisierung bzw. Erneuerung eines Verbrauchsausweises kann jedoch erst nach Ablauf von drei Heizperioden nach der Modernisierung erfolgen, damit ausreichend viele Berechnungswerte zur Verfügung stehen.

Welche Informationen bietet der Energieausweis für Ihr Haus?

Der Energieausweis, oft auch als Energiepass bezeichnet, ist ein offizielles mehrseitiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet und dokumentiert. Seine rechtliche Grundlage findet er in der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Der Energieausweis enthält Informationen zur Energieeffizienz und gibt Hinweise auf die voraussichtlichen Energiekosten. Dadurch ermöglicht er Verbrauchern, den Heizenergieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes schnell einzuschätzen und mit anderen Gebäuden zu vergleichen.

Anhand einer Farbskala kann der Energieverbrauch pro Quadratmeter abgelesen und mit einem Durchschnittshaus sowie einem Passivhaus verglichen werden. „Grün“ steht für einen geringen Energieverbrauch, während „Rot“ darauf hinweist, dass Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten empfehlenswert sind. Seit Mai 2014 enthält der Energieausweis auch kostengünstige Modernisierungsempfehlungen.

Die Vorteile von erstellten Energieausweisen umfassen:

  • Für Mieter und Käufer bieten sie eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit von Immobilien auf dem Markt, dank der Energieeffizienzklassen von A+ bis H.
  • Eigentümer werden dazu ermutigt, den Energieverbrauch zu senken, da der Ausweis konkrete Modernisierungsempfehlungen enthält und eine gute Energiebilanz offiziell nachweist.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Energieausweis keine genaue Prognose des zukünftigen Energieverbrauchs und der -kosten ermöglicht, da externe Faktoren wie Witterung und Verhalten einen erheblichen Einfluss haben. Außerdem kann der Energieverbrauch in einzelnen Wohnungen eines Gebäudes stark variieren, je nach Lage und Ausstattung. Dennoch bietet der Energieausweis nützliche Informationen zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes und zur Orientierung auf dem Immobilienmarkt.

Energieausweis erstellen: Was kann ein Energieausweis nicht?

Der Energieausweis stellt eine wichtige Orientierung zur Einordnung der Energieeffizienz von Gebäuden dar. Er ermöglicht jedoch keine genaue Vorhersage des zukünftigen Energieverbrauchs und der -kosten, da externe Faktoren wie Witterung und individuelles Nutzerverhalten einen erheblichen Einfluss haben. Darüber hinaus kann der Energieverbrauch in einzelnen Wohnungen eines Gebäudes stark variieren, je nach Lage und spezifischen Eigenschaften.

Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt und enthält keine detaillierten Informationen zum Energieverbrauch in einzelnen Wohnungen. Daher können keine exakten Rückschlüsse auf die Höhe der zukünftigen Verbräuche und Kosten gezogen werden. Dennoch bietet der Energieausweis eine wichtige Grundlage zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes und dient als hilfreiches Instrument bei Kauf- oder Mietentscheidungen sowie bei Modernisierungsplanungen.

Das GEG trat am 01.11.2020 in Kraft. Mit einer Übergangsfrist zum 01.05.2021 gelten für das Energieausweis Erstellen folgende Änderungen:

  • Anpassung der Formulare (u. a. Aufnahme weiterführender Informationen zu vorhandenen Klima- und Lüftungsanlagen).
  • Pflicht zur Begehung des Gebäudes, um Modernisierungsempfehlungen auszusprechen. Alternativ ist der energetische Zustand der Bauteile durch Fotos nachzuweisen.

Die sind am 01. Mai 2014 in Kraft getreten – fünf Jahre nach der letzten Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2009. Während sich für Bestandsimmobilien nichts geändert hat, wurden vor allem Anforderungen an Neubauten verschärft und Kontrollmöglichkeiten der Behörden erweitert. Auf Länderebene kann die Einhaltung der Energieausweispflicht künftig stichprobenartig kontrolliert werden.

Die Bedeutung und Verwendung von Energieausweisen, die Sie erstellen lassen können, wurde im Zuge der EnEV 2014 gestärkt, vor allem im Hinblick auf die Immobiliensuche. So ist die Veröffentlichung der Energieeffizienzklasse (von A+ bis H) bzw. bei älteren Energieausweisen die Angabe des Energiekennwertes bei gewerblichen Immobilienanzeigen verpflichtend. Zwar lässt diese Angabe nur begrenzt Rückschlüsse auf die zu erwartenden Energiekosten zu, bietet jedoch ein weiteres Vergleichsinstrument für künftige Mieter bzw. Käufer.

Bei Besichtigungen durch Kauf- oder Mietinteressenten muss diesen unaufgefordert der Energieausweis vorgelegt werden. Bei Kauf oder Anmietung muss der Ausweis im Original oder als Kopie ausgehändigt werden. Eigentümergemeinschaften sind verpflichtet, einzelnen Eigentümern, die ihre Wohnung vermieten oder verkaufen wollen, diesen auf eigene Kosten rechtzeitig auszuhändigen.

Neuerungen durch die EnEV 2014: Die wichtigsten Pflichten beim Energieausweis Erstellen auf einen Blick

Die EnEV 2014, die am 1. Mai 2014 in Kraft trat, führte neue Pflichten für Eigentümer und Verwalter ein und stärkte die Rechte von Kauf- und Mietinteressenten. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Besichtigungen: Bei Besichtigungen müssen Verkäufer und Vermieter den Energieausweis unaufgefordert Kauf- oder Mietinteressenten vorlegen.
  2. Vertragsabschluss: Beim Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags müssen sie dem Käufer oder Mieter eine Kopie oder das Original des Energieausweises aushändigen.
  3. Gewerbliche Immobilienanzeigen: In gewerblichen Immobilienanzeigen müssen energetische Kennwerte angegeben werden. Bei neuen Energieausweisen, die gemäß der EnEV 2014 erstellt wurden, muss außerdem die Energieeffizienzklasse genannt werden. Beachten Sie, dass ein bereits vorhandener Ausweis nicht erneuert werden muss (siehe Abschnitt Energieausweise: Grundlagen).
  4. Eigentümergemeinschaften: Eigentümergemeinschaften sind verpflichtet, auf eigene Kosten einen Energieausweis zu erstellen und auszuhändigen, wenn ein einzelner Eigentümer seine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte.
  5. Behördlich genutzte Gebäude mit Publikumsverkehr: In behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 500 Quadratmetern (ab Juli 2015: mehr als 250 Quadratmetern) müssen die Verantwortlichen einen Energieausweis erstellen und öffentlich aushängen.
  6. Bestimmte nicht behördlich genutzte Gebäude mit Publikumsverkehr: In bestimmten nicht behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr gilt ebenfalls die Pflicht zum Aushängen des Energieausweises.

Für bereits vorhandene Energieausweise besteht die Aushangpflicht auch in nichtbehördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, wie Hotels, Restaurants, Banken und größeren Geschäften.

Die Energieeffizienzklassen auf einem Energieausweis dienen dazu, verschiedene Gebäude anhand ihres Baujahres, ihrer Bauweise und ihres Zustands in Kategorien einzuteilen. Diese Klassifizierung ermöglicht eine Einschätzung des Energieverbrauchs und der Effizienz eines Gebäudes. Im Allgemeinen zeigt ein gut saniertes und modernisiertes Gebäude eine höhere Energieeffizienz im Vergleich zu einem älteren Gebäude, bei dem keine energetischen Maßnahmen ergriffen wurden. Dies bedeutet, dass weniger Energie benötigt wird, um das Gebäude warm zu halten.

In Deutschland wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) eingeführt, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Diese Verordnung legt Standardanforderungen für Bauherren und Sanierer fest, um energieeffiziente Gebäude zu schaffen. Die Energieeffizienzklassen für Gebäude werden im Energieausweis angegeben und reichen von A+ (grün) bis H (rot). Die Einstufung erfolgt anhand des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs in Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr (kWh/(m²a)) und der ungefähren jährlichen Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche in Euro.

Die Energieeffizienzklassen werden wie folgt klassifiziert:

  • A+: Gebäude mit sehr niedrigem Energiebedarf (unter 30 kWh/(m²a)) und geringen Kosten (weniger als 2 Euro pro Quadratmeter). Dies entspricht dem KfW-Standard „Energiesparhaus 40“.
  • A: Gebäude mit niedrigem Energiebedarf (30 bis 50 kWh/(m²a)) und Kosten von 2 Euro pro Quadratmeter. Dies entspricht dem „KfW 55-Haus“.
  • B: Gebäude mit moderatem Energiebedarf (50 bis 75 kWh/(m²a)) und Kosten von 3 Euro pro Quadratmeter.
  • C: Gebäude mit durchschnittlichem Energiebedarf (75 bis 100 kWh/(m²a)) und Kosten von 4 Euro pro Quadratmeter.
  • D: Gebäude mit einem Energiebedarf von 100 bis 130 kWh/(m²a) und Kosten von 6 Euro pro Quadratmeter. Dies entspricht in der Regel den Mindestanforderungen der EnEV.
  • E: Gebäude mit einem Energiebedarf von 130 bis 160 kWh/(m²a) und Kosten von 7 Euro pro Quadratmeter.
  • F: Gebäude mit einem Energiebedarf von 160 bis 200 kWh/(m²a) und Kosten von 9 Euro pro Quadratmeter.
  • G: Gebäude mit einem Energiebedarf von 200 bis 250 kWh/(m²a) und Kosten von 11 Euro pro Quadratmeter.
  • H: Gebäude mit sehr hohem Energiebedarf (über 250 kWh/(m²a)) und Kosten von 13 Euro und mehr pro Quadratmeter.

Früher gab es auch die Klassen I und J, die jedoch veraltet sind und für Gebäude stehen, an denen keine Energieeinsparmaßnahmen durchgeführt wurden.

Die Energieeffizienzklassen bieten Verbrauchern eine schnelle Möglichkeit, den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes zu vergleichen und einschätzen zu können. Sie sind daher eine wichtige Orientierungshilfe für Kauf- oder Mietentscheidungen sowie für Modernisierungsplanungen.

Der Energieausweis weist zwei wichtige Kennwerte aus, den Primärenergiekennwert (PE-Kennwert) und den Endenergiekennwert. Diese beiden Werte unterscheiden sich in ihrer Bedeutung und wie sie den Energieverbrauch und die -effizienz eines Gebäudes darstellen:

  1. Primärenergiekennwert (PE-Kennwert): Der Primärenergiekennwert gibt an, wie viel gesamte Primärenergie benötigt wird, um den Energiebedarf eines Gebäudes zu decken. Dieser Wert berücksichtigt nicht nur die tatsächlich im Gebäude verbrauchte Energie, sondern bezieht auch die Energie ein, die für die Gewinnung, den Transport und die Verarbeitung des Energieträgers aufgewendet wird. In anderen Worten, er berücksichtigt die gesamte Energiekette von der Quelle bis zur Nutzung im Gebäude. Der PE-Kennwert ist wichtig, um die Umweltauswirkungen des Gebäudes und seine Nachhaltigkeit zu bewerten. Er spielt eine entscheidende Rolle im Kontext des Umweltschutzes und des Klimaschutzes.
  2. Endenergiekennwert: Der Endenergiekennwert hingegen konzentriert sich ausschließlich auf die im Gebäude tatsächlich verbrauchte Energie, die zur Deckung des Energiebedarfs benötigt wird. Er berücksichtigt nicht die Verluste und Aufwände, die bei der Gewinnung und Bereitstellung des Energieträgers auftreten. Mit anderen Worten, der Endenergiekennwert betrachtet die Effizienz der Energienutzung innerhalb des Gebäudes selbst, einschließlich des Einsatzes erneuerbarer Energien wie Solarenergie oder Biomasse. Diese erneuerbaren Energien weisen oft geringere Verluste und eine bessere Umweltbilanz bei ihrer Nutzung auf.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Kennwerten besteht darin, ob die gesamte Energiekette (Primärenergiekennwert) oder nur der tatsächliche Energieverbrauch im Gebäude (Endenergiekennwert) berücksichtigt wird. Die Wahl zwischen diesen Kennwerten hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Nachhaltigkeit der verwendeten Energiequellen und der Gesamteffizienz des Gebäudes. Ein niedriger Primärenergiekennwert kann darauf hinweisen, dass erneuerbare Energien effektiv genutzt werden, sagt aber allein nicht unbedingt etwas über die Energieeffizienz des Gebäudes aus. Beide Kennwerte sind wichtig, um ein umfassendes Bild von der Energiebilanz eines Gebäudes zu erhalten.

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Dipl. Ing. Christian Reher, Leiter der Abteilung bei senercon:

„Seit einigen Jahren kümmere ich mich bei senercon darum, für jeden Kunden zuverlässig einen Energieausweis zu erstellen. Ich hoffe, auch Ihren Auftrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit zu erfüllen.“

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