Energieausweise online, ein Service der Firma SEnerCon

    Ist der Energieausweis notwendig?

    Wenn ein Bestandsgebäude den Nutzer wechselt, also etwa beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung, dann wird ein Energieausweis benötigt. Die Ausstellung des Energieausweises ist eine Pflicht des Gebäudeeigentümers. Sie können ab sofort online bei uns einen Energieausweis bestellen. Leichtverständliche Hinweise beim Ausfüllen helfen Ihnen zum jeweils gewünschten Energieausweis.

    Wann und wie erhalten Sie den Energieausweis?

    Spätestens zwei Wochen nach Eingang der Zahlung wird Ihnen der Energieausweis per E-Mail   zugesendet. Sie können sich den Energieausweis dann selbst ausdrucken.


    Benötige ich einen Bedarfsausweis, oder genügt ein Verbrauchsausweis?

    Bei Wohngebäuden, die älter als Baujahr 1977 sind wir in der Regel der Bedarfsausweis benötigt. Bitte entnehmen Sie untenstehender Grafik, welchen Ausweis Sie benötigen. Für Nichtwohngebäude genügt immer ein Verbrauchsausweis.

    Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude

    Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis für Wohngebäude, kurz Verbrauchsausweis, wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Gebäudebewohner der letzten 3 Jahre erstellt. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes kann insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegeben Energieverbrauchskennwert abweichen.

    Ihr Verbrauchsausweis: Preis: 35,- Euro

    Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für den Energieausweis auf Verbrauchsbasis ( PDF, 75 kb )

    Bitte beachten Sie, dass in folgenden Fällen kein verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt werden kann:

    • Gebäude mit Einzelheizung oder Mischformen aus Zentral-, Etagen- und Einzelofenheizungen in einem Gebäude
    • Gebäude, die mit Kohle beheizt werden
    • Gebäude, deren Wohnungsleerstand in den letzten 3 Jahren mehr als 30% betrug
    • Gebäude, deren gewerbliche Nutzung 10 % überschreitet
    • Gebäude, bei denen in den letzten 3 Jahren der Energieträger (Erdgas, Heizöl usw.) umgestellt wurde.

    Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

    Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude, wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Nutzer der letzten 3 Jahre erstellt. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes kann insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegeben Energieverbrauchskennwert abweichen. Zusätzlich werden die Stromverbrauchswerte der letzten 3 Jahre abgefragt. Darus wird ein Kennwert erstellt und mit den üblichen Verbrauchswerten verglichen.
    Ihr Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude: Preis: 59,- Euro

    Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für den Energieausweis auf Verbrauchsbasis für Nichtwohngebäude ( PDF, 75 kb )

    Bitte beachten Sie, dass in folgenden Fällen kein verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt werden kann:

    • Gebäude mit Einzelheizung oder Mischformen aus Zentral-, Etagen- und Einzelofenheizungen in einem Gebäude
    • Gebäude, die mit Kohle beheizt werden
    • Gebäude, deren Leerstand in den letzten 3 Jahren mehr als 30% betrug
    • Gebäude, deren Wohnnutzung 10 % überschreitet
    • Gebäude, bei denen in den letzten 3 Jahren der Energieträger (Erdgas, Heizöl usw.) umgestellt wurde.

    Energiebedarfsausweis für Wohngebäude

    Der Energieausweis auf Bedarfsbasis, kurz Bedarfsausweis, berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten. Wir können Bedarfsausweise für Gebäude bis max. 4 Wohneinheiten ausstellen.

    Ihr Bedarfsausweis: Preis: 69,- Euro

    Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für den Energieausweis auf Bedarfsbasis ( PDF, 142 kb )

    Bitte beachten Sie, dass in folgenden Fällen kein bedarfsbasierter Energieausweis erstellt werden kann:

    • Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten,
    • Gebäude mit zentraler Lüftungsanlage,
    • Gebäude, die nach 2002 errichtet wurden,
    • Gebäude mit einem Fensterflächenanteil über 30%,
    • Gebäude, die mit mehreren Heizsystemen ausgestattet sind. Wenn das
    • Gebäude mit einer Zentralheizung ausgestattet ist, können Zusatzheizungen (z.B. Kamine, Kaminöfen), die weniger als 10 % des Heizwärmebedarfs decken, unberücksichtigt bleiben.
    • Gebäude, die wegen ihrer Sonderbauform (z.B. nichtrechteckiger Grundriss) nicht im Online-Modul abgebildet werden können.

    Energieausweise online bestellen

    So funktionierts:

    1. Sie melden sich an und beantragen einen Zugangscode. Der Code wird Ihnen anschließend per E-Mail übermittelt.
    2. Sie wählen, ob Sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis bestellen möchten.
    3. Sie geben Ihre Daten ein - diesen Vorgang können Sie beliebig oft unterbrechen. Nach vollständiger Dateneingabe erhalten Sie eine Mail, in dem Ihnen der Zahlungsbetrag und unsere Kontonummer übermittelt werden (Vorkasse).
    4. Wenn Sie die Überweisung vorgenommen haben, wird der Ausweis ausgestellt und per E-Mail an Sie übermittelt. Wenn eine Erstellung des Ausweises auf Basis der Datenlage nicht möglich ist, wird der Betrag zurückerstattet.
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    Sie können mit einem Zugangscode auch mehr als einen Ausweis beantragen.